Die Schwangerschaftsberatung des SkF setzt sich für die Beibehaltung der Beratungspflicht ein, um auch künftig Paaren zur Seite zu stehen, die in einem Schwangerschaftskonflikt stehen und zum Beispiel bei einem pränataldiagnostischen Befund von einer möglichen Behinderung ihres Kindes erfahren.
Wir müssen als Gesellschaft sicherstellen, dass Eltern sich frei für ihr behindertes Kind entscheiden können. Wir brauchen eine inklusive, diskriminierungsfreie Gesellschaft von Anfang an.
Eltern, die für ihr Kind die Diagnose Trisomie 21 oder ähnliches erhalten, brauchen Beratung. Denn Bluttest bei jüngeren Schwangeren sind häufig falsch-positiv.
Pränataldiagnostik setzt Paare immer früher und immer regelmäßiger einem hohen Entscheidungsdruck aus. Eltern von Kindern mit Behinderung sollten sich nicht für ihre Entscheidung für das Kind rechtfertigen müssen.
Eine gemeinsame Stellungnahme des SkF Gesamtverbandes und des Deutschen Caritasverband zur Diskussion zur Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen finden Sie hier.